Dachterrassen mit Faserzement

Dachterrassen mit Faserzement

Dachterrassen bieten eine wahre Steigerung der Wohnqualität. Gerade in Städten und Ballungszentren mit kaum nutzbaren Außenflächen nimmt die Anzahl freier Baugrundstücke stetig ab, während ihre Preise zunehmend ansteigen. Dachterrassen sind somit eine gute Möglichkeit zusätzliche Freiflächen zu generieren – meist mit eindrucksvollen Aussichten. Da eine Dachterrasse jedoch zugleich auch alle Funktionen eines Daches übernehmen muss, gelten hinsichtlich des Schutzes der Innenräume und der Bausubstanz vor Witterungseinflüssen sowie des Brand- und Schallschutzes hohe Anforderungen. Dies gilt es bei der Planung von Dachterrassen innerhalb eines Bauprojektes – sowohl eines Neubaus als auch für Sanierungsarbeiten in Bestandsbauten zu beachten. 

Brandschutzanforderungen an die Ausführung von
Dachterrassen

Anders als bei Balkonen handelt es sich bei Dachterrassen in der Regel nicht um vorspringende Bauten, was die Zulässigkeiten hinsichtlich des erfüllenden Brandschutzes für Gebäudeanschlüsse und Brandüberschläge im Sinne der Musterbauordnung (MBO) erst einmal vereinfacht.

Da eine Dachterrasse jedoch die Funktion eines Daches ersetzt und auch die Aufgaben der Dachkonstruktion inklusive Dampfsperre, Wärmedämmung und Dacheindeckung mit erfüllen muss, entstehen hier andere Herausforderungen hinsichtlich des Brandschutzes. Es handelt sich um eine Kombination aus Flachdach und Terrasse mit hinzukommenden Verkehrslasten. Nach MBO §32 (Stand 09/2020) gilt, dass diese Art der Bedachung gegen Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lange widerstandsfähig.

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Die harte Bedachung wird wiederrum durch die DIN 4102-4 nach dem Brandverhalten ihrer Baustoffe und Bauteile in nicht brennbar (A1/A2) und brennbar (B1, B2, B3) und auf der europäisch geltenden Ebene noch detaillierter durch die DIN EN 13501-1 in sieben Klassen (A1, A2, B, C, D, E, F) unterteilt. Im Falle einer Dachterrasse muss für das Material mindestens B2 (normal entflammbar) bzw. E (normal entflammbar, hinnehmbares Brandverhalten) gewährleistet sein, darf dann jedoch nur unter Auflagen eingesetzt werden.

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Gerade für Dachterrassen ist Holz, aufgrund seiner Natürlichkeit und seiner Haptik, ein favorisiertes Material, erfüllt jedoch nicht die brandschutztechnischen Anforderungen der Baustoffklasse. Terrassendielen aus Faserzement können hier eine gute Alternative bieten. Dank ihrer Mischung aus Zement, Pigmenten, Zellulose, synthetischen Fasern und Wasser erfüllen sie die Kriterien einer A2-Klassifizierung. Durch die synthetischen, organischen Fasern innerhalb des Mikroporen-Systems ist Faserzement zudem feuchtigkeitsregulierend und atmungsaktiv, was eine sehr samtige und rutschfeste Oberflächenbeschaffenheit bewirkt. Da neu zugelassene Baustoffe nur noch nach DIN EN 13501-1 klassifiziert werden, entspricht der Faserzement der Marke Cedral somit A2FL-s1.

A2FL steht dabei für kein bzw. vernachlässigbarer Beitrag zum Brand. S1 steht für geringe Rauchentwicklung während der ersten 10 Minuten der Brandeinwirkung.

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